ALLGEMEINE GESCHÄFTS­BEDIN­GUNGEN (AGB)

Vertragsbedingungen im Rahmen von Kaufverträgen die über die Plattform https://bike-shuttle.com

zwischen

M.S.L. Lemgo GmbH
Jerxerstr. 21 a
32758 Detmold

– im Folgenden „Anbieter“ –

und den Nutzern dieser Plattform – im Folgenden „Kunde/Kunden“ – geschlossen werden.

§1 ANMELDUNG ZUM BEFÖRDERUNGSVERTRAG

Mit der Anmeldung bieten Sie M.S.L. Lemgo GmbH den Abschluss eines Transportvertrages verbindlich an. Die Annahme des Transportvertrages kommt in Form unserer schriftlichen Buchungs-Bestätigung zustande. Er gilt für alle Fahrzeuge, die im Transportauftrag aufgeführt sind. Alle Zusatzvereinbarungen bedürfen der Schriftform.

§2 ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Eine Anzahlung von 25% zur Buchungsbestätigung ist sofort fällig.
Der Restbetrag ist 4 Wochen vor dem Transportdatum zu bezahlen.

§2 Transportgewicht und Stockmaß

Bitte stellen Sie sicher, dass alle relevanten Informationen bei der Buchung zur Verfügung gestellt werden. Dazu gehört auch das korrekte Gewicht und das Stockmaß Ihres Motorrads. Sollte das Gewicht oder das Stockmaß falsch angegeben worden sein und sich das tatsächliche Gewicht oder das Stockmaß von den Angaben unterscheiden, das bei der Buchung angegeben wurde, sind wir berechtigt, eine Nachberechnung beim Transporttag durchzuführen.

§4 HAFTUNG/HAFTUNGSAUSSCHLUSS

Wir haften im Rahmen der ADSp (Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen) (neueste Fassung) für die sorgfältige Auswahl der Leistungsträger, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung und die ordentliche Erbringung der vereinbarten Leistungen. M.S.L. Lemgo GmbH haftet nicht für Leistungen, die mit einem besonderen Risiko verbunden sind und auf eigene Gefahr erfolgen. Wir schließen jede Haftung für Minderleistungen und/oder Schäden aus, welche durch andere Dienstleistungsunternehmen verursacht werden. Schäden an Gepäck oder Frachtgut sind von Ihnen sofort und direkt vor Ort mittels Schadensanzeige an M.S.L. Lemgo GmbH anzuzeigen. Jeder Kunde verpflichtet sich, sein Motorrad in die Transportbox oder den NAKED-Halter einzufahren und mit den von M.S.L. Lemgo GmbH zur Verfügung gestellten Mitteln zu sichern. Lack-, Kratz-, Schramm-, Scheuer- und Oxidationsschäden sowie Gebrauchsspuren sind, ausser bei Neufahrzeugen, von der Versicherung ausgeschlossen. Gleiches gilt für die Beschädigung der Gabelsimmerringe, die u.A. durch ihr Alter beim Befestigen undicht werden können. Für Zubehörteile, die nicht fest am Fahrzeug befestigt oder mangels fehlender Beschriftung nichr zuzuordnen sind, wird bei Verlust keine Haftung übernommen.

Der Tankinhalt darf während des Transportes auf dem LKW maximal 50 % des gesamten Tankvolumen haben. Für Schäden, die durch Austritt von Öl/Benzin auf anderen Mopeds verursacht werden, haftet der jeweilige Halter im vollen Umfang.

Sofern es sich beim Auftraggeber um einen Verbraucher im Sinne des § 13 BGB handelt, gilt folgendes:

Nach den gesetzlichen Regelungen haftet die Firma M.S.L. Lemgo GmbH für Beschädigungen und Verluste an dem beförderten Frachtgut mit bis zu 8,33 SZR/kg. Dies gilt ausnahmslos für die Transporte im innerdeutschen Verkehr. Eine Erhöhung auf 40 SZR/kg kann kostenpflichtig zugebucht werden.

Bei multimodalen Transporten unter Einschluss einer Seebeförderung gilt generell 2 SZR/kg (ca. 2,40€/kg).

Für Kunden, die keine Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind, gelten die Allgemeinen deutschen Spediteursbedingunen (ADSp) in der jeweiligen neuesten Fassung, die im vollständigen Wortlaut im Internet unter Deutscher Spedition- und Logistikverband (DSL) eingesehen werden können.

Innerdeutsche Transporte sind gemäß §7a GüKG versichert.

Die in diesem Paragraphen genannte Haftung für Schäden ist erweiterbar. Falls dies erwünscht wird, muss dies vor Vertragsabschluss bekannt gegeben werden. Die Kosten hierfür werden gesondert berechnet.

 

VERSICHERUNG

Transporte innerhalb Europas werden nach CMR (International Carrlage Of Good By Road) bei Sachschäden an der Ware mit umgerechnet rund 10,- €/ kg versichert.

Durch verwendung der Zusatzversicherung leistet der Versicherer Ersatz des angegebenen Zeitwertes für Verlust und Beschädigung des versicherten Gutes als Folge einer versicherten Gefahr. Hier besteht der Grundsatz der Allgefahrendeckung, wobei in diesem speziellen Fall die Lack- und Schrammschäden an den Motorrädern allerdings nicht versichert sind.

Es gilt in jedem Schadensfall eine Selbstbeteiligung von 500€.

Solltet Ihr eine Vollkasko Versicherung haben, so kann der Transport nach vorheriger Anmeldung beim Eurem Versicherer dort mit eingeschlossen werden.

Die Motorräder sind während der eventuellen Lagerung vor oder nach dem Transport nicht versichert.

Gegen Kostenübernahme kann die Lagerung versichert werden.

§5 LEISTUNGEN/PREISE/ÄNDERUNGEN

Der Umfang der vertraglichen Leistung ergibt sich aus der Produktleistungsbeschreibung von M.S.L. Lemgo GmbH. Berechtigte Gründe für Änderungen, die sich z.B. aus Währungsschwankungen, Preiserhöhung seitens unserer Vertragspartner, Erhöhung der Energiepreise, Steuern, Maut, Versicherungsbeiträge etc. ergeben, sind dann gestaffelt, sofern Sie nicht den Gesamtzuschnitt der Beförderungsvereinbarungen beeinträchtigen und wir Sie rechtzeitig davon in Kenntnis setzen. Wir behalten uns vor, den Beförderungspreis nach Abschluss des Vertrages bis zu einer Frist von 30 Tagen vor Transportbeginn aus o.g. berechtigten Gründen zu ändern. Nachbelastungen des Beförderungspreises sind möglich.

§6 RÜCKTRITT

Die Buchung eines Motorrad-Transportes ist verbindlich. Der Kunde hat das Recht, jederzeit vom Vertrag zurückzutreten. Tritt ein Kunde vom Vertrag zurück, stehen M.S.L. Lemgo GmbH folgende Zahlungen zu:

  • bei Rücktritt ab der bestätigten Buchung aber vor den nachfolgenden Fristen 25 % des Transportpreises
  • bei Rücktritt ab dem 50. Tag vor dem Abfahrtstag 75 % des Transportpreises
  • bei Rücktritt ab dem 35. Tag vor dem Abfahrtstag 85 % des Transportpreises
  • bei Rücktritt ab dem 25. Tag vor dem Abfahrtstag 100 % des Transportpreises

Maßgeblich für die Berechnung der Fristen ist der Zugang einer schriftlichen Rücktrittserklärung. Rücktrittsgebühren sind auch dann zu zahlen, wenn sich der Kunde nicht rechtzeitig zu den angegebenen Zeiten am jeweiligen Treffpunkt einfindet oder die Reise wegen fehlender Reisedokumente wie z.B. Reisepass oder Fahrzeugdokumente nicht antreten bzw. nicht fortgesetzt werden kann. Die Möglichkeit, dass M.S.L. Lemgo GmbH dadurch kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist, hat der Kunde darzulegen und nachzuweisen.

Wir empfehlen den Abschluss einer privaten Reiserücktrittsversicherung bezogen auf Transport, Flug und Hotel.

§7 MINDESTTEILNAHMEZAHL/ABSAGE

M.S.L. Lemgo GmbH ist berechtigt vom Transport zurückzutreten,

a) wenn die Mindesteilnehmerzahl der Bikes nicht erreicht wird
b) aufgrund höherer Gewalt, sowie unabdingbare Ereignisse.

In solchen Fällen wird ein Ersatzangebot gemäß unseren weiteren Shuttleangeboten erstellt.

Es kann aber auch ein Gutschein über die Anzahlung von 25 %  erstellt werden. Der Gutschein ist ein Jahr ab Ausstellung gültig. Darüber hinaus bestehen keine weiteren Ansprüche an M.S.L Lemgo GmbH.

 

§8 PASS/VISA/GESUNDHEIT/ZOLL/DOKUMENTE

Für die Einhaltung aller Pass-, Visa-, Zoll-, Impf-, Führerschein- und Devisenbestimmungen ist jeder, der den Transport in Anspruch nimmt, selbst verantwortlich. Es gelten zusätzlich Geschäftsbedingungen für Motorradtransporte sowie die allgemeinen deutschen Spediteurbedingungen (ADSp) neuester Fassung. Diese beschränken in Ziffer 23 ADSp die gesetzliche Haftung für Güterschäden nach §431 HGB für Schäden im speditionellen Gewahrsam auf 5,00 Euro je Kilogramm. Gerichtsstand ist Lemgo.

§9 DIE NACHFOLGENDEN BEFÖRDERUNGSVEREINBARUNGEN WERDEN WIE FOLGT ANERKANNT:

  • Ladungssicherung der Motorräder auf dem LKW durch Fahrer der M.S.L.
  • Ladungssicherung der Motorräder in der Transportbox/NAKED-Klammer durch den Kunden.
  • Die Motorräder sind während der eventuellen Lagerung vor oder nach dem Transport nicht versichert.
  • Gegen Kostenübernahme kann die Lagerung versichert werden.

§10 EINE HÖHERE VERSICHERUNG KANN AUF WUNSCH GEGEN KOSTENÜBERNAHME SEPARAT EINGEDECKT WERDEN (ZEITWERTVERSICHERUNG FÜR TRANSPORT/LAGERUNG)

  • Einmal die volle Deckung, die gilt immer dann wenn nichts anderes vereinbart wurde.
  • Der Versicherer leistet in diesem Fall Ersatz für Verlust und Beschädigung des versicherten Gutes als Folge einer versicherten Gefahr. Hier besteht der Grundsatz der Allgefahrendeckung, wobei in diesem speziellen Fall die Lack- und Schrammschäden an den Motorrädern allerdings nicht versichert sind.
  • Zum anderen gibt es die sogenannte Strandungsfall-Deckung.
  • Diese Deckung ist eingeschränkt auf Schäden an den Fahrzeugen aus einem Transportmittelunfall, Brand, Blitzschlag, Explosion etc.
  • Überbordwerfen, Überbordgehen, Aufopferung der Fahrzeuge und bei Totalverlust der Fahrzeuge. Volle Deckung: 4,1 Promille – Motorradwert x 0,0041
  • Strandungsfalldeckung: 1,6 Promille – Motorradwert x 0,0016

 

§11 ES WIRD BEI BEIDEN DECKUNGSMODELLEN EINE SELBSTBETEILIGUNG VON 500.- € JE SCHADENSFALL VEREINBART

  • Transport wird durchgeführt nach unseren AGB.
  • Unsere maximalen Maße: Höhe 1,30m, Länge 2,40m, Breite 1,20m.
  • Alles was eines der Maße überschreitet, kann aufschlagpflichtig werden.

§12 DIE VORHOLUNG UND RÜCKBRINGUNG DER FAHRZEUG IST KOSTENPFLICHTIG.

  • Die Frachtrate wird bei Anfrage je nach Entfernung zum Standort schriftlich angeboten und ist dann schriftlich zu erteilen.
  • Mündliche Absprachen sind nicht möglich und werden nicht akzeptiert.

ALTERNATIVE STREITBEILEGUNG GEMÄSS ART. 14 ABS. 1 ODR-VO UND § 36 VSBG

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Du unter https://ec.europa.eu/consumers/odr findest. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.